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Hier geht´s auf zum Törn


tragt Euch ins Logbuch ein
 

Führt Euch diese Maßregelungen bedächtig zu Gemüte. Nur mit diesem Wissen könnt Ihr grausamen Ahndungen entgehen:
 

§1: Seemann wird, wer aufgrund seemänischer Erfahrung und Einnahme von Alkohol, mindestens 48 Stunden in einer Gruppierung mit mehr als 3,5 Personen, auf einem Schiff, dessen Länge nicht weniger als 10 Fuss mißt, überlebt.

1. 1:
Die Ernennung zum Seemann, in Bezug auf §1, erfolgt nach Ablauf der Frißt nach den 1832 aufgesetzten Regeln, die durch mündliche Überlieferung des Regelwarts verkündet werden.
2: Der Seemannanwärte verliert seinen Anspruch "Seemann" genannt zu werden in folgenden Fällen:
1.2.1: erbrechen in die falsche Windrichtung
1.2.2: vollziehen seiner Geschäfte mit einer Dauer von mehr als 15 min
1.2.3.a: ruhestörendes Schnarchen
1.2.3.b: ruhestörender Geschlechtsverkehr
1.2.4: willenloses Rumpöbeln
1.2.5: schlagen von Bootsangehörigen, Organisatoren, Kindern, Köchen, Frauen
1.2.6: überschreibten der zulässigen Bewegungsgeschwindigkeit an Bord um mehr als 3,68 Knoten
1.2.7: Verbalmeuterei
1.2.8: genießen von rauchenden Genußmitteln unter Deck
1.2.9: telekomunizieren ohne Festnetzanschluß

§2: Seemänische Kameradschaft
Grundlage des funktionierenden Zusammlebens an Bord eines mehr als 10 Fuß großen Schiffes mit mehr als 3,5 Personen.

2. 1: Engagiertes Auftreten an Bord
2: Einsetzen eigener Fähigkeiten im Borddienst
3: der Aufforderung zum Bordienst sollte folge geleistet werden
3a: Wer mehrmaliges Auffordern zum Bordienst (segelsetzten, spülen, Alkoholverzehr, aufstehen) ignoriert oder mit unter 1.2.7 genanntem erwidert, wird nach §3 bestraft
4: Gewisse Geruchsunstimmigkeiten müssen aufgrund örtlicher Gegebenheiten hingenommen werden
5: Egoistisches, chauvinistisches und männerfeindliches Verhalten an Bord wird nicht geduldet und in schwerwiegenden Fällen mit unter §3 genannten Strafen geahndet

§3 Ahndung von in §1 und §2 genannten Vergehen

3. 1: Fahrlässige Vergehen
z.B.: ordnungswidriges Kippenschnipsen in das Hafenbecken, die Fahrrinne oder die offene See oder verschütten wertvollem alkoholischen Gutes, unter oder auf Deck, oder in das Hafenbecken, die Fahrrinne oder die offene See
Spüldienst, Frühstücksdienst, Segeldienste
ein kleines Glas Ekelhaftes
Pappnase tragen

2: Grob fahrlässiges Vergehen
siehe 1.2.2; 1.2.6; 1.2.7; 1.2.8; 1.2.9 und 2.3 ugUsa 3.3
bei Bedarf Sanitärreinigung (WC, Dusche)
24 Std. Bereitschaftssegeldienst
mindestens 3 schlechte Witze vor versammelter Mannschaft nach heftigem Alkoholkonsum erzählen
Schandkleid tragen

3: Vorsätzliches Vergehen
siehe 1.2.1; 1.2.3.a und b; 1.2.4; 1.2.5; 2.5
mind. 0,2 ltr. Natriumchlorid angereichertes Wasser zu sich nehmen und nicht gegen 1.2.1 verstoßen
 

 










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